1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Jura Apartments (Unterkunftsaufnahmevertrag). Der Begriff „Unterkunftsaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt die Begriffe Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Apartmentvertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Unterkunft in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2.1 Vertragspartner sind die Jura Apartments (Unterkunft) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Unterkunft zustande. Der Unterkunft steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen die Unterkunft verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Unterkunft beruhen.
3.1 Die Unterkunft ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen den vereinbarten bzw. geltenden Preis der Unterkunft zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Unterkunft beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Unterkunft verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
3.4 Die Unterkunft kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Unterkunft oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Unterkunft erhöht.
3.5 Rechnungen der Unterkunft ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Unterkunft kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Unterkunft berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Vor Ort bestehen die Möglichkeiten der Barzahlung, der EC-Karten und Zahlung mit den Kreditkarten Mastercard oder Visa.
3.6 Die Unterkunft ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Unterkunft berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.8 Die Unterkunft ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Unterkunft aufrechnen oder verrechnen.
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Unterkunft geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Unterkunft der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen der Unterkunft und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Unterkunft auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und stimmt die Unterkunft einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Unterkunft den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
4.4 Stornobedingungen: Können je nach Jahreszeit variieren.
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Unterkunft in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage mit angemessener Fristsetzung auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist die Unterkunft zum Rücktritt berechtigt.
5.3 Ferner ist die Unterkunft berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere bei höherer Gewalt, falschen Angaben bei der Buchung, Gefährdung des Geschäftsbetriebs oder gesetzeswidrigem Aufenthaltszweck.
5.4 Der berechtigte Rücktritt der Unterkunft begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen und die Schlüssel abzugeben. Bei verspäteter Räumung kann die Unterkunft bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen.
7.1 Die Unterkunft haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet die Unterkunft nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro bedürfen einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Jura Apartments zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Unterkunft in Textform.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Unterkunft zustande.
2.2 Die Unterkunft haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
2.3 Alle Ansprüche gegen die Unterkunft verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, kenntnisunabhängig in zehn Jahren.
2.4 Veranstaltungen, die der Anmelde- und Genehmigungspflicht zur GEMA und/oder der Vergnügungssteuer unterliegen, sind durch den Veranstalter selbst rechtzeitig anzumelden und die anfallenden Gebühren zu entrichten.
3.1 Die Unterkunft ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen, auch für durch Dritte erbrachte und von der Unterkunft verauslagte Leistungen.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern.
3.4 Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, spätestens bei Abreise/Check-Out. Bei Zahlungsverzug ist die Unterkunft berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
3.5 Die Unterkunft ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Nach Eingang der Anzahlung ist die Buchung verbindlich.
3.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen.
4.1 Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
4.2 Sofern ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin kostenfrei zurücktreten.
4.3 Ist kein Rücktrittsrecht vereinbart, behält die Unterkunft den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
4.4 Stornobedingungen:
4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis × Teilnehmerzahl.
4.6 Bei einer Tagungspauschale ist die Unterkunft berechtigt, bei Rücktritt zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Termin 60 %, bei späterem Rücktritt 85 % der Tagungspauschale × vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
5.1 Die Unterkunft ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen und der Kunde auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
5.2 Bei nicht geleisteter Vorauszahlung nach Nachfristablauf ist die Unterkunft zum Rücktritt berechtigt.
5.3 Außerordentlicher Rücktritt ist möglich bei höherer Gewalt, falschen Angaben, Gefährdung des Geschäftsbetriebs oder gesetzeswidrigem Veranstaltungszweck.
5.4 Der berechtigte Rücktritt begründet keinen Schadensersatzanspruch des Kunden.
6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Abgerechnet wird die tatsächliche Teilnehmerzahl, mindestens 95 % der vereinbarten Zahl.
6.2 Eine Reduzierung um mehr als 5 % soll frühzeitig, spätestens fünf Werktage vorher, mitgeteilt werden.
6.3 Bei Reduzierung um mehr als 10 % ist die Unterkunft berechtigt, die Räume zu tauschen.
6.4 Bei Verschiebung der Veranstaltungszeiten kann die Unterkunft die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen.
Der Kunde darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung; in diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
8.1 Technische Einrichtungen von Dritten werden im Namen und auf Rechnung des Kunden beschafft. Der Kunde haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe.
8.2 Die Verwendung eigener elektrischer Anlagen bedarf der Zustimmung der Unterkunft. Störungen durch diese Geräte gehen zu Lasten des Kunden.
8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung berechtigt, eigene Telefon- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen.
8.4 Störungen an bereitgestellten technischen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt.
9.1 Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Unterkunft übernimmt keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9.2 Mitgebrachte Dekorationsmaterialien müssen den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen.
9.3 Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
10.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.
10.2 Die Unterkunft kann eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen.
11.1 Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft (Velburg).
11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.